Bewerbung und Zulassung

Bewerbung Master KIT Technische VolkswirtschaftslehreKarlsruher Institut für Technologie

Masterstudiengang Technische Volkswirtschaftslehre

Antworten auf folgende Fragen finden Sie in der Auswahlsatzung:

  • Wie funktioniert das Bewerbungs- und Auswahlverfahren?
  • Bis wann muss ich mich bewerben?
  • Welche Unterlagen/Nachweise sind für meine Bewerbung zum Masterstudiengang notwendig?
  • Wie müssen die erforderlichen Studienleistungen nachgewiesen werden?
  • Ist mein Abschluss für den Masterstudiengang geeignet?
  • Können für die Erfüllung der Zugangsvoraussetzung in Mathematik und Statistik fehlende ECTS-Punkte nachgeholt werden?
  • Kann ich mich für den Masterstudiengang bewerben, wenn ich noch nicht alle Prüfungen im Bachelor abgeschlossen haben sollte?
  • Wofür werden Punkte vergeben?

 

Weitere Fragen und Antworten  

Ja, dies ist möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, d.h. wenn es mehr Bewerber/-innen gibt, als Studienplätze vorhanden sind, wird unter den Bewerbern/-innen eine Auswahl getroffen.

Nein, vorab können hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Bewerbungsschluss von der Auswahlkommission geprüft und beurteilt.

 

Hierunter können z.B. Berufsausbildung und/oder Berufsausübung in einem einschlägigen Bereich, soziale Tätigkeiten und ehrenamtliches Engagement sowie Preise und Auszeichnungen und Studienaufenthalte im Ausland zählen.

Welche Angaben für die Bescheinigung der außercurricularen / sonstigen Leistungen notwendig sind, können Sie in der Musterbescheinigung einsehen.

Auch das im Bachelor für das Pflichtpraktikum geltend gemachte Praktikum kann für die Zulassung zum Master wieder verwendet werden. Bei der Bewerbung muss dann erneut die Bescheinigung der Praktikantenstelle (nicht mehr der Bericht) eingereicht werden.

Die 12 Wochen Praktikum sind inhaltlich gleich zu gestalten, wie das Pflichtpraktikum im Bachelorstudiengang nach SPO 2015. Es können sowohl technische, wie auch kaufmännische Tätigkeiten abgedeckt werden, oder eine beliebige Mischung daraus.

Als Zugangsvoraussetzung reicht eine Praktikumsbescheinigung mit Tätigkeitsbeschreibung aus. Die Bescheinigung sollte die folgenden Inhalte aufweisen: Musterbescheinigung.

Für das Praktikum zur Zulassung zum Masterstudium gelten in jeder Hinsicht, inhaltlich wie formal, die gleichen Bedingungen wie beim Pflichtpraktikum im entsprechenden Bachelorstudiengang nach SPO 2015. Mit einer Ausnahme: Es muss kein Bericht angefertigt und vorgelegt werden.

 

Hinweise zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.

Wer in den hier aufgezählten Studiengängen die Zulassung zum Studium und/oder den Prüfungsanspruch verloren hat, wird nicht zu den entsprechenden Studiengängen der Fakultät zugelassen. Die Liste ist nicht abschließend. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs Technische Volkswirtschaftslehre

  • Technische Volkswirtschaftslehre
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre
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  • Informationswirtschaft
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftspädagogik
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Wirtschaftsingenieurwesen