Diplomstudiengang Informationswirtschaft
Fach Rechtswissenschaft

Wahlpflichtblöcke
Block 1 | Block 2 |
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Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung im Fach Recht ist nach § 16 Abs. 2 der Prüfungsordnung der Erwerb mindestens eines Übungs-, Seminar- oder Kolloquiumsscheines.
Die Diplomprüfung im Fach Recht (§ 15 I Nr. 5 der Prüfungsordnung) besteht aus zwei dreistündigen Klausuren, von denen sich die eine auf die Gebiete Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht (einschließlich Wirtschaftsrecht), Arbeitsrecht und Steuerrecht erstreckt und die andere auf die Gebiete Informationsrecht (einschließlich Datenschutzrecht), Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Medien- und Telekommunikationsrecht sowie Europäisches und internationales Recht.
Übersicht über die Blöcke
Vorlesungen haben einen Umfang von 2 SWS, Übungen 1 SWS. Die jeweiligen Vorlesungstermine finden Sie auf der Homepage des Instituts für Rechtswissenschaften.
Bürgerliches Recht
- Vertiefungsvorlesung Deliktsrecht
- Vertiefungsvorlesung BGB
- Zivilrechtliches Seminar
Handels- und Gesellschaftsrecht (einschließlich Wirtschaftsrecht)
- Wirtschaftsrechtliches Seminar
- Seminar Internet und Unternehmensrecht
- Arbeitsrechtliche Vorlesung mit Übung
- Vorlesung Steuerrecht
- Übung Steuerrecht
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
- Patentrecht
- Marken- und Wettbewerbsrecht
- Urheberrecht
Informationsrecht (einschließlich Datenschutzrecht)
- Einführung in das Datenschutzrecht
- Internetrecht
- Vertragsgestaltung im EDV-Bereich
- Seminar Rechtsfragen des e-commerce
- Interdisziplinäres Seminar Informationswirtschaft
- Information und Recht
Medien- und Telekommunikationsrecht
- Öffentliches Medien- und Telekommunikationsrecht
Europäisches und internationales Recht
Europarecht - Einführung in das europäische Gesellschaftsrecht