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Teilleistung

Bachelorarbeit [T-INFO-109907]

Teilleistungsart
Abschlussarbeit
Leistungspunkte
15
Turnus
Jedes Semester
Version
1

Verantwortung

Einrichtung

  • KIT-Fakultät für Informatik

Bestandteil von

Veranstaltungen

Kursnummer Name SWS Typ

Prüfungen

Kursnummer Name Termine

Erfolgskontrolle(n)

Die Bachelorarbeit ist in § 14 der SPO geregelt.

Die Präsentation soll spätestens vier Wochen nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung stattfinden.

Die schriftliche Ausarbeitung soll die Herangehensweise an das Thema dokumentieren.

Voraussetzungen

Informationen insbesondere zu Voraussetzungen der Bachelor-Arbeit finden Sie in §14 der SPO.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Bachelorarbeit ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 120 LP erfolgreich abgelegt hat und darin alle Modulprüfungen in den Fächern Mathematik, Wirtschaftsinformatik und Seminar gemäß § 20 Absatz 2 Nummern 1, 3 und 6 abgeschlossen hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden. 

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist einen Antrag auf Zulassung nicht notwendig.

Anmerkungen

Die schriftliche Ausarbeitung soll die Herangehensweise an das Thema dokumentieren.
Die Bachelorarbeit wird zudem in §14 SPO geregelt. Die Bewertung der Bachelorarbeit erfolgt durch einen Betreuer (verantwortlicher Prüfer) und einen weiteren Prüfende. Das Gutachten nach §14(7) der SPO wird für das gesamte Modul erstellt.