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Veranstaltung

Hate speech & Fake news – Das öffentliche Recht in der „postrationalen Konstellation"? [WS202400133]

Typ
Seminar (S)
Online
Semester
WS 20/21
SWS
2
Sprache
Deutsch
Termine
3
Links
ILIAS

Dozent/en

Einrichtung

  • IIWR Dreier

Bestandteil von

Veranstaltungstermine

  • 02.11.2020 18:00 - 19:30
  • 08.02.2021 09:00 - 16:30 - Room: Geb. 01.52 Dürer-Saal
  • 09.02.2021 09:00 - 16:30 - Room: Geb. 01.52 Dürer-Saal

Anmerkung

Seit einigen Jahren ist vielerorts auf der Welt eine zunehmende Fragmentierung des öffentlichen Diskurses zu beobachten. Kennzeichnend hierfür ist nicht die Ausdifferenzierung der Meinungen, sondern der ihnen zugrunde liegenden Annahmen über Tatsachen. Bislang weitestgehend konsentierte Ereignisse und Zusammenhänge werden – etwa von Reichsbürgern oder Verschwörungstheorien – plötzlich unter Berufung auf „alternative Fakten“ in Frage gestellt. Es ließe sich also von einem „Zeitalter der Postfaktizität“ oder, in Anlehnung an Jürgen Habermas, von einer „postrationalen Konstellation“ sprechen: der öffentliche Diskurs wird – in Ermangelung einer gemeinsamen Tatsachengrundlage – immer schwerer herzustellen. Als Triebfeder dieser Entwicklung gilt ausgerechnet das Web 2.0., das gesellschaftliche Abschottungs- und Spaltungstendenzen nicht nur aufgrund der ihm inhärenten Filterblasen verstärke, sondern auch aufgrund seiner Potentiale, – etwa durch Social Bots – Fake news zu verbreiten. In einer zunehmend gespaltenen Gesellschaft und einem zunehmend aufgeheizten Diskussionsklima nimmt auch die Verbreitung von Hate speech zu, für die Soziale Netzwerke und andere Web 2.0-Anwendungen mittlerweile das beliebteste Anwendungsfeld bilden. Das Seminar will diese Phänomene und Entwicklungen aus öffentlich-rechtlicher Sicht würdigen. Im Zentrum steht dabei das Spannungsfeld zwischen einerseits der Gewährleistung von Meinungsvielfalt als Ressource einer lebendigen Demokratie und andererseits des Rechtsgüterschutzes Dritter sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts insgesamt. Im Einzelnen sollen folgende Themen untersucht werden:

 

I. Übergeordnete Fragestellungen  

1. Das Recht im postfaktischen Zeitalter?

2. Tatsachen als Grundlage der Meinungsfreiheit

3. Meinungsbildung in der Filterblase – eine Herausforderung für die Medienregulierung?

4. Postfaktische Meinungsbildung und Demokratieprinzip

5. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkauftrag als Verpflichtung zu Faktizität und Neutralität

II. Hate Speech

6. Hate Speech zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten

7. Die Menschenwürde als „Grenze des Sagbaren“?

8. Die Strafbarkeit der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 2 StGB – verfassungsrechtlich geboten oder verfassungswidrig?

9. Hate Speech in Sozialen Medien – Telemedienrechtliche Pflichten der Betreiber

10. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als effektives und verfassungskonformes Instru-ment gegen Hate Speech?

11. Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz

III. Fake news

12. Zur Schutzwürdigkeit der Verbreitung von Fake news durch Private

13. Fake news durch den Staat? Staatliche Desinformation auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.

14. Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags aufgrund von Fake news?

15. Fake news durch Social Bots

16. Die Manipulation der freien Wahlentscheidung durch Fake news?

17. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als effektives und verfassungskonformes Instru-ment gegen Fake news?

18. Medien- und presserechtliche Einordnung von Fake news

IV. Internationale Bezüge 

19. Hate Speech und EMRK – Meinungsfreiheit und der Schutz von Minderheitenrechten in der Rechtsprechung des EGMR

20. Rechtsvergleichung – Freedom of Speech vs. Meinungsfreiheit

 

Weitere Themen sind denkbar und möglich. Anregungen sind ausdrücklich erwünscht.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende, die bereits Vorkenntnisse aus dem Öffentlichen Recht (Verfassungs- und Verwaltungsrecht), idealerweise sogar aus dem Öffentlichen Medienrecht mitbringen. Es steht jedoch auch Studierenden ohne juristische Vorkenntnisse offen, sofern genug Teilnahmeplätze zur Verfügung stehen. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf höchstens 10 beschränkt. Die Platzvergabe erfolgt über das Wiwi-Portal des KIT. Die Seminarleistung besteht aus der Anfertigung einer Seminararbeit zum gewählten Thema und dem Vortrag mit anschließender Diskussion.

 

Das Seminar wird geblockt am 8. und 9. Februar 2021 stattfinden (voraussichtlich jeweils von 9:00-16:30 Uhr) – und zwar, sofern die „Corona-Lage“ dies zulässt, als Präsenzveranstaltung (Raum wird rechtzeitig bekannt gegeben), andernfalls als „Online-Seminar“ über die Videoplattform „Microsoft Teams“. Die für Montag, den 2. November 2020 von 18:00-19:30 Uhr vorgesehene Vorbesprechung (Teilnahme verpflichtend) wird in jedem Falle über die Videoplattform „Microsoft Teams“ stattfinden (um diese nutzen können, melden Sie sich bitte auf folgender Website an: https://www.scc.kit.edu/dienste/ms-teams.php und registrieren Sie sich vorab beim Student Service Desk des SCC für die Nutzung von MS Teams). Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: iiwr-oeffentliches.recht@zar.kit.edu.